zustande gekommene Feststellung von Tatsachen im Instanzenzug zu bekämpfen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Kantonsgericht den Amortisationskostenbeitrag für das Fahrzeug zu Recht berücksichtigt hat. 5. Zur Kapitalisierung 5.1 Zur Kapitalisierung finden sich im Urteil der Vorinstanz keine Ausführungen.