4.6 Die Berufungsklägerin geht davon aus, dass C___ Anspruch auf einen Amortisationskostenbeitrag für ein Motorfahrzeug hat, weil er sonst als invalide Person kein Einkommen erzielen kann. Die Berufungsbeklagte wandte vor dem Kantonsgericht ein, dass C___ bereits im Zeitpunkt des Unfalles als selbständig Erwerbender ein Fahrzeug besessen habe und deshalb kein Amortisationskostenbeitrag geschuldet sei. Zur Untermauerung ihrer Argumentation legte sie den Jahresabschluss 1993 ins Recht.