Art. 10 HVI sieht ausserdem vor, dass ein jährlicher Amortisationsbeitrag von CHF 3‘000.00 geleistet wird, sofern der Versicherte diesen benötigt, um eine voraussichtlich dauernde und existenzsichernde Erwerbstätigkeit ausüben zu können und zur Überwindung des Arbeitsweges auf ein persönliches Motorfahrzeug angewiesen ist. Eine versicherte Person ist dann invaliditätsbedingt auf ein Motorfahrzeug angewiesen, wenn sie infolge ihrer Invalidität den Arbeitsweg weder zu Fuss, dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen oder dies nicht zugemutet werden kann.