4.4 Im erstinstanzlichen Verfahren hat die Berufungsbeklagte den Geschäftsabschluss für das Jahr 1993 von C___ als Beilage zur Klageantwort (act. B 4/10/5) eingereicht und in Rz. 29 der Klageantwort (act. B 4/9) darauf hingewiesen, dass im Geschäftsabschluss des Direktgeschädigten im Unfalljahr Betriebsfahrzeuge aktiviert und abgeschrieben wurden und ausserdem Aufwände für Fahrzeugtreibstoff und Fahrzeugunterhalt ausgewiesen werden.