Seite 30 - Als es beim Einholen der letzten Verjährungsverzichtserklärung wegen eines internen Personalwechsels bei der E___ Versicherung zu einer Verzögerung kam (act. B 4/3/31+32) und die Berufungsklägerin deshalb ein Betreibungsverfahren einleitete (act. B 4/3/32+34), entschuldigte sich die E___ Versicherung für die Unannehmlichkeiten (act. B 4/16/9) und gab in der Folge „auch namens und im Auftrag der B___ AG“ eine weitere Verjährungsverzichtserklärung bis zum 17. Juni 2014 ab (act. B 4/3/35).