Seite 27 Am 28. September 2004 habe die Berufungsklägerin der E___ Versicherung als Vertreterin der Berufungsbeklagten eine Leistungszusammenstellung zugestellt und die E___ Versicherung aufgefordert, den ausstehenden Betrag von CHF 226‘972.10 zu bezahlen. Am 2. Februar 2005 habe die E___ Versicherung als Vertreterin der Berufungsbeklagten eine weitere Akontozahlung von CHF 100‘000.00 erbracht, womit die Verjährung abermals unterbrochen worden sei.