Die Vereinbarung 1 HMV-BSV vom 31. Januar 1982 sei zwischen verschiedenen Versicherungen (u.a. der E___ Versicherung) und dem Bundesamt für Sozialversicherung abgeschlossen worden. Darin sei vorgesehen, dass die Versicherungen für sich selber und für ihre Versicherungsnehmer auf die Verjährungseinrede verzichten. Die Auffassung der Berufungsbeklagten, dass sie diese Vereinbarung nicht kennen müsse und sie nicht unterzeichnet habe, treffe nicht zu. Die Berufungsbeklagte habe mit der E___ Versicherung einen Vertrag abgeschlossen und diese mittels Schadenanmeldung mit der Abwicklung beauftragt.