__ Versicherung diverse Male Verjährungsverzichtserklärungen eingeholt habe. Gemäss Bundesgericht müsse sich die Berufungsbeklagte das Verhalten ihrer Versicherung anrechnen lassen. Die abgegebenen Verjährungsverzichtserklärungen seien in Vertretung der Berufungsbeklagten abgegeben worden und gälten folglich auch ihr gegenüber. Die Vereinbarung 1 HMV-BSV vom 31. Januar 1982 sei zwischen verschiedenen Versicherungen (u.a. der E___ Versicherung) und dem Bundesamt für Sozialversicherung abgeschlossen worden.