Seite 16 des Urteils auftreten16. Der bereits aufgelaufene Schaden wird dabei konkret ermittelt, während der zukünftige zu erwartende Schaden vom Urteilstag an kapitalisiert wird, wenn keine Rente zugesprochen wird17. Die durch die Teuerung verursachte Geldentwertung des als Kapital zugesprochenen Schadenersatzes, der künftige Einbussen ausgleichen soll, ist ebenfalls zu berücksichtigen. Das Bundesgericht kapitalisiert konstant mit einem Zinsfuss von 3,5 %18.