- In den Ausführungen auf der Homepage des Schweizerischen 12 Versicherungsverbandes wird zwar von „Verzugszinsen“ gesprochen, aus dem Text geht aber mit aller Deutlichkeit hervor, dass es um die Zinsen während laufender Abwicklungsverhandlungen geht, das heisst um solche, die vom Datum des Ereignisses bis zur Auszahlung von Schadenersatz auflaufen. Definitionsgemäss (vgl. E. 1.5.1) handelt es sich dabei aber um Schadens- bzw. Regresszinsen.