__ Versicherung rund ein halbes Jahr Zeit gelassen, um endlich eine Akontozahlung zu erbringen. Diese habe dann nicht einmal die Hälfte des bis zu jenem Zeitpunkt aufgelaufenen Regressbetreffnisses von CHF 519‘887.70 ausgemacht. Nur weil die E___ Versicherung auch die Erledigung des Direktschadens mit nicht annehmbaren Vorschlägen verzögert habe, sei der Geschädigte schliesslich gezwungen gewesen, am 6. Februar 2004 beim Vermittleramt Klage gegen die Berufungsbeklagte einzureichen. Erst danach habe die E___ ihre Erledigungsofferte namhaft erhöht, so dass es zum Vergleich gekommen sei.