f) Am 29. August 2016 wurden die Parteien darüber informiert, dass das Verfahren spruchreif sei und sich in der Phase der Urteilsberatung befinde (act. B 13). Weiter wurden die Parteivertreter gebeten, ihre Kostennoten einzureichen. g) Mit Eingabe vom 30. August 2016 liess Fürsprecher BB___ dem Obergericht seine Kostennote zugehen (act. B 15); diejenige von RA AA___ ging am 12. September 2016 ein (act. B 18). Auf die Ausführungen in den Schriftstücken gemäss den vorerwähnten lit. a bis e wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. E. Entscheid des Obergerichts