a) für die Berufungsklägerin: CHF 5’514.60 (inkl. Barauslagen und MWSt). Der Berufungsklägerin wurde für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtsverbeiständung gewährt. Die Entschädigung zum dafür anwendbaren Tarif beläuft sich auf CHF 4’708.90 (inkl. Barauslagen und MWSt). b) für den Berufungsbeklagten: CHF 4’425.85 (inkl. Barauslagen und MWSt). 4. Der Entscheid über die Verteilung der Prozesskosten gemäss den vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird dem neuen Entscheid des Kantonsgerichts vorbehalten.