2. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden auf CHF 4’700.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 4’500.00 und einer Dolmetscherentschädigung von CHF 200.00, festgesetzt. Der Berufungsklägerin wurde für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. 3. Folgende Parteientschädigungen werden für das Berufungsverfahren festgesetzt: