123 ZGB zu prüfen sein. Die dafür erforderlichen Sachverhaltsabklärungen werden vom Gericht von Amtes wegen vorzunehmen sein. Von Interesse wird insbesondere sein, ob allenfalls weitere Vorsorgeguthaben der Parteien in der Schweiz, eingeschlossen freiwillige Versicherungen der Säule 3a, existieren. Weiter ist abzuklären, mit welchen französischen Altersrenten die Parteien per Scheidungszeitpunkt rechnen durften.