In jenem Fall wurde der Ehefrau von ihrem Ehemann eine Immobilie kosten-, lasten- und steuerfrei übereignet. Die daraus erzielten Mieterträge musste sie sich gemäss Urteil des Kammergerichts Berlin- Schöneberg an ihre Lebenshaltungskosten anrechnen lassen, zusätzlich erhielt sie eine Unterhaltsrente (Erwägung 4 d bbb).