Seite 18 Berufungsklägerin auch beim Güterrecht nichts unter dem Titel „Vorsorge“ erhalten hat. Folglich liegt hier eine andere Konstellation vor als im Urteil des Obergerichts Zürich LC140006 vom 8. Oktober 2014. In jenem Fall wurde der Ehefrau von ihrem Ehemann eine Immobilie kosten-, lasten- und steuerfrei übereignet.