Seite 12 2. Materielles 2.1 Ergänzungsbedürftigkeit des französischen Scheidungsurteils 2.2.1 Anerkennung des französischen Scheidungsurteils Die Vorinstanz führt in ihrer Erwägung 4.1 zutreffend aus, dass das französische Scheidungsurteil des Tribunal de Grand Instance de Paris vom 10. April 2012 gestützt auf Art. 65 Abs. 1 IPRG in der Schweiz anerkannt wird. Auf die entsprechende Erwägung kann daher verwiesen werden.