ZGB die erforderlichen Angaben betreffend Eintritt des Vorsorgefalls und Höhe der Altersguthaben von Amtes wegen einzuholen und ist diesbezüglich an übereinstimmende Parteierklärungen nicht gebunden. Im Falle einer Vereinbarung der Ehegatten über die Teilung ihrer Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge hat das Gericht im Falle eines vollständigen oder teilweisen Verzichtes eines Ehegatten