Die Berufungsklägerin fordert vom Berufungsbeklagten die hälftige Teilung der von den Parteien während der Ehe in der Schweiz erworbenen Freizügigkeitsguthaben, letzterer beantragt jeweils vollumfängliche Klageabweisung, soweit auf die Klage einzutreten sei (letzterer Antrag wurde nur vor erster Instanz gestellt). Den geforderten Betrag beziffert die Berufungsklägerin, nach Vornahme einer hypothetischen Zinsberechnung analog der Verzinsung der früheren Pensionskasse des Berufungsbeklagten prévoyance.ne in act. B 3/30/2 auf CHF