Seite 9 bewusst entsprechend derjenigen im BGG (Hoffmann-Nowotny, in: Kunz/Hoffmann- Nowotny/Stauber (Hrsg.), ZPO-Rechtsmittel Berufung und Beschwerde, 2013, N. 53 zu Art. 308 ZPO). Die Berufungsklägerin fordert vom Berufungsbeklagten die hälftige Teilung der von den Parteien während der Ehe in der Schweiz erworbenen Freizügigkeitsguthaben, letzterer beantragt jeweils vollumfängliche Klageabweisung, soweit auf die Klage einzutreten sei (letzterer Antrag wurde nur vor erster Instanz gestellt).