1. Prozessuales 1.1 Prozessvoraussetzungen / örtliche Zuständigkeit Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen (aufgeführt in Art. 59 Abs. 2 ZPO) erfüllt sind. Zur örtlichen Zuständigkeit der appenzell-ausserrhodischen Gerichte (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO), welche vor Kantonsgericht noch umstritten war, sind einige Ausführungen zu machen.