Seite 5 b) Die Berufungsantwort der beklagtischen Rechtsvertreterin RA BB___ datiert vom 19. April 2016 (act. B 5). c) Mit Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts vom 23. März 2016 wurde A___ die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung gewährt, ohne Befreiung von Sicherheitsleistungen (act. B 11).