Über diesen Zeitraum erzielte er ein Einkommen von total CHF 1'146'452.00 (act. B 3/37). Die Ehefrau behielt während dieser Zeit ihre Anstellung in Frankreich beim H___ (act. B 3/25, S. 2 ff.) und war in der Schweiz bei der Universität C___ geringfügig beschäftigt (act. B 3/1 S. 3 ff.; B 3/3/4-6). Im November 2004 trennten sich die Eheleute. In der Folge übersiedelten beide Parteien nach Frankreich. Am 3. Oktober 2006 reichte der Ehemann die Scheidungsklage beim Tribunal de Grande Instance de Paris ein (act. B 3/3/2.1, S. 2). Mit Schreiben vom 26. September 2011 erkundigte sich A___ bei der Pensionskasse der Universität C