2. Sind die BVG-Beiträge des Beklagten nicht mehr vorhanden, so wäre er zur Zahlung der entsprechenden Summe an die Klägerin zur verpflichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beklagten. bbb) in der Eingabe von RA AA___ vom 31. Oktober 2013 (act. B 3/15): Auf die Klage sei einzutreten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten. ccc) in der Eingabe von RA AA___ vom 6. August 2014 (act. B 3/32): Die Rechtsbegehren seien wie folgt zu konkretisieren respektive zu ergänzen: