aaa) in der Klageschrift: 1. Das Urteil des Tribunal de Grand Instance de Paris vom 10. April 2012 sei wie folgt zu ergänzen: a) Die während der Ehe in der Schweiz erworbenen Freizügigkeits- Guthaben der BVG-Versicherungen der Parteien seien festzustellen und entsprechend zu halbieren; b) Die zuständigen BVG-Institutionen (primär die Pensionskasse der Universität C___) seien richterlich anzuweisen, die entsprechenden Beträge gegenseitig auszugleichen.