Sachverhalt A. Übersicht Die Ehe der Parteien wurde mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichtes Appenzell Ausserrhoden vom 29. November 2005 geschieden (Verfahren Nr. K1Z 04 64). Das gemeinsame Kind C___, geb. XX.XX.2002, wurde unter die elterliche Sorge der Mutter gestellt. A___ wurde verpflichtet, an den Unterhalt der Tochter C___ Unterhaltsbeiträge und für B___ einen persönlichen Unterhaltsbeitrag zu leisten. Mit der vorliegenden Abänderungsklage beantragt der Berufungskläger und Kläger (nachfolgend Berufungskläger) die Aufhebung des Kinderunterhaltsbeitrages für C_