Seite 8 2.2.3. Die Berufungsbeklagte hält dem entgegen, dass der Berufungskläger sowohl die Verlängerung der Probezeit – dies trotz Kenntnis der Gesetzeswidrigkeit – als auch die Kündigung innerhalb der Probezeit gewollte habe, was der Vermerk: „… kündige ich meinen Arbeitsvertrag … innerhalb meiner Probezeit.“… beweise (act. B 8 S. 3 und act. B 4/4/3). Deshalb habe sie am 13. August 2013 auch dessen Freistellung verfügt.