Seite 3 C. Prozessgeschichte vor Obergericht Am 10. September 2015 reichte der Berufungskläger beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden Berufung ein (act. B 1). Mit Verfügung vom 18. September 2015 (act. B 5) forderte das Obergericht den Berufungskläger auf, einen Kostenvorschuss von CHF 5‘000.00 zu leisten, welcher am 5. Oktober 2015 bei der Gerichtskasse einging (act. B 6). Die Berufungsbeklagte reichte am 2. November 2015 fristgerecht ihre Berufungsantwort ein (act.