Gegenstand Forderung aus Arbeitsvertrag Rechtsbegehren des Klägers und Berufungsklägers a) vor erster Instanz: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger netto CHF 34‘030.35 zuzüglich 5% Zins seit 30. Oktober 2013 zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, auf den Nettobetrag von CHF 34‘030.35 die Arbeit- nehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die zuständigen Sozialversicherungseinrichtungen zu entrichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.