Er sei aber frei, das Produkt anders zu nennen. Auch wenn er HFA sage, sei der Flügel aus dem System XY_2 (act. B 4/25, S. 4). Weiter erklärte Zeuge O___, bei der elektronischen Aufbereitung hätten sie sich für ein System entscheiden müssen und sich für S___ entschieden. Die hätten eine andere Grundschiene wie Z_1 (act. B 4/25, S. 4). Zudem sagte der Zeuge aus, der Part der U___ Metallbau AG, XY_1 und XY_2 sei immer das gleiche, unabhängig davon, welches Holzbearbeitungswerkzeug der Fensterbauer verwende (act. B 4/25, S. 4). Sodann erklärte der Zeuge, keines der beiden Fenstermodelle mit der Grundschiene Z_1 oder S___ sei älter (act. B 4/25, S. 7).