Seite 22 Familie L___ besichtigt und seien der Überzeugung gewesen, dass ihnen die Fenster vom Design her gefallen. Vom technischen Aufbau hätten sich die Berufungskläger kein Bild machen können. Es werde nach wie vor bestritten, dass es sich bei den in den Akten vorkommenden Begriffen lediglich um unterschiedliche Bezeichnungen für die Metallabdeckung (Witterungsschutz) handeln solle und diese Bezeichnungen gerade nicht für unterschiedliche Fenstertypen stehen sollen.