Seite 17 2.3 Verjährung 2.3.1 Grundsätzliches Die Berufungskläger lassen ausführen, gemäss Art. 172 SIA-Norm 118 bestehe, soweit nichts anderes vereinbart sei, eine Garantiefrist (Rügefrist) von zwei Jahren. Die bestellten Fenster seien den Berufungsklägern am 29. März 2011 geliefert worden. Die Garantiefrist nach Art. 172 SIA-Norm habe damit frühestens am 30. März 2011 zu laufen begonnen und frühestens am 29. März 2013 geendet.