Vorliegend fällt eine ausdrückliche Übernahme der SIA-Norm 118 bei Vertragsabschluss durch die Parteien ausser Betracht und wird von den Berufungsklägern auch nicht behauptet. Demzufolge ist das Vorliegen einer stillschweigenden Abrede zu prüfen. Die einschlägige Aktenlage ergibt, dass eine solche Abrede nicht nachgewiesen ist. Es findet sich weder in der Offerte der D___ vom 21. Dezember 2010 (act. B 6/9/5) noch in der Auftragsbestätigung vom 16. März 2011 (act. B 6/9/10) ein Hinweis auf die SIA-Norm 118. Zu fragen ist weiter danach, wie dies die Vorinstanz in ihrer Erwägung 2.1 getan hat, ob mit dem Schreiben von Rechtsanwalt Q___ vom 15. November 2012 (act.