Seite 16 bestätigt. Und zwar nicht nur in Bezug auf die vom Berufungsbeklagten genannte Überstreichung des Produktes Sikkens SV 875 mit einem Lack und die dafür zur Verwendung kommenden Produkte, sondern auch in Bezug auf die Lieferung der Fenster, denn es gehe nicht an, einzelne Teile eines einzigen Auftrages der SIA- Norm 118 zu unterstellen und andere Teile nicht. Der Berufungsbeklagte sei mit Einreichung der Klageantwort selber von der Anwendung der SIA-Norm 118 ausgegangen, habe er doch die Einrede der Verjährung nicht bereits mit der Klageantwort, sondern erst mit seiner Duplik vorgebracht.