2. Materielles 2.1 Dissens Die Berufungskläger lassen ausführen, der Berufungsbeklagte habe den Berufungsklägern das Fenstersystem XY_2 offeriert, besichtigt hätten diese jedoch bei L1___ und L2___ in K___ – wie sich im Nachhinein herausgestellt habe, das Fenstersystem XY_3 69/51. In Parallelfall O2Z 14 3 seien den dortigen Klägern L1___ und L2__ vom Beklagten trotz anderslautender Offerte die gleichen Fenster geliefert worden wie den Berufungsklägern im vorliegenden Verfahren.