Dafür, dass die Richterinnen und Richter zu einer solchen differenzierten Beurteilung nicht in der Lage wären, gibt es keinerlei Hinweise; die Berufungskläger äussern lediglich diffuse Befürchtungen. Die ordentliche Gerichtsbesetzung, die im Staatskalender für jeweils eine Amtsdauer von 4 Jahren (2015-2019) publiziert ist, kann in der dortigen Ausgabe 2016/17 eingesehen werden (www.ar.ch/staatskalender/Gerichtsbehörden).