c) Nachdem die Zustellung des begründeten Urteils im Verfahren O2Z 14 3 erfolgt war, wurde RA B___ vom Verfahrensleiter am 13. Oktober 2015 aufgefordert, innert Frist zu erklären, ob die Berufungskläger an der Berufung festhalten oder nicht (act. B 11). Am 6. November 2015 teilte der Rechtsvertreter der Berufungskläger mit, dass diese an der Berufung festhalten würden (act. B 12). d) Am 10. Dezember 2015 ging die Berufungsantwort des beklagtischen Rechtsvertreters RA E___ ein (act. B 15).