aa) im erstinstanzlichen Verfahren: aaa) vor Vermittler: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, den Klägern CHF 60‘000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 28. März 2013 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten. bbb) in der Klageschrift, der Replik und an Schranken: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, den Klägern CHF 55‘000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 28. März 2013 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. bb) im Berufungsverfahren: