eingereicht. Die Hauptverhandlung fand am 20. Januar 2015 statt (act. B 5/26). Das Urteil erging am gleichen Tag (act. B 5/31). Die Beklagte verlangte am 2. Februar 2015 rechtzeitig die Begründung des Urteils (act. B 5/34), weshalb dieses ausgefertigt wurde. C. Urteil der Vorinstanz