7. Das Grundbuchamt F___ wird angewiesen und ermächtigt, die sich im hälftigen Miteigentum der Parteien befindende eheliche Liegenschaft in F___ (Grundstück Nr. XXX, Grundbuch F___) der Klägerin zu Alleineigentum zu übertragen, wobei die Klägerin die alleinige persönliche Schuldpflicht für die auf dem Grundstück liegenden Grundpfandschulden von CHF 535‘000.00 (Inhaber-Papierschuldbrief Nr. 2632, 1. Pfandstelle, Höchstzinsfuss 10 %) gegenüber der Appenzeller Kantonalbank übernimmt (gemäss Ziffer 9 lit. a – b Abs. 1 des Zirkular-Urteils des Kantonsgerichts vom 17. Juli 2014). Die Eintragung der Grundpfandverschreibung ist gemäss Ziffer 6 lit.