Seite 66 4. Vorstehende Unterhaltsbeiträge gemäss den Ziffern 2 und 3 basieren a. auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, berechnet vom Bundesamt für Statistik, Stand Mai 2016, von 97.9 Punkten (Dezember 2010 = 100,0 Punkte). Sie werden auf jeden 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, gemäss nachstehender Formel: neuer Unterhalts- ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand beitrag = ursprünglicher Indexstand.