Hat die Ehe nicht sehr lange gedauert, so hat der Ehegatte im Übrigen keinen Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Unterhaltsrente. Diesfalls vermag die durch die Ehe erworbene Vertrauensposition59 keinen längerdauernden Anspruch auf Unterhalt zu begründen, als es Kinderbetreuungspflichten und der Wiedereinstieg in den Beruf verlangen60.