Dafür bedürfe es keines Bestätigungsentscheides des Hauptrichters. Im Gegenteil sei durch die Tatsache, dass der Einzelrichter des Obergerichts einerseits den Massnahmeentscheid aufgehoben und zur Neubeurteilung an den Einzelrichter des Kantonsgerichts zurückgewiesen habe, und der Bestätigung des Massnahmeentscheides durch die Vorinstanz in ihrem Urteil andererseits ein offenkundiger Widerspruch entstanden. Der Bestätigungsentscheid der Vorinstanz sei daher ersatzlos aufzuheben.