Zusammenfassend habe die Klägerin dem Beklagten aus güterrechtlicher Auseinandersetzung einen Betrag von CHF 30‘000.00 (Ersatzforderung Darlehen „H1___/H2___“ über CHF 10‘000.00, Ersatzforderung Erbvorbezug des Beklagten CHF 10‘000.00 sowie für die Zuweisung der Liegenschaft in das Alleineigentum der Klägerin CHF 10‘000.00) zu bezahlen sowie die alleinige persönliche Schuldpflicht für die auf dem Grundstück liegenden Grundpfandschulden von CHF 535‘000.00 gegenüber der Appenzeller Kantonalbank und die Darlehensschuld gegenüber G1___ und G2___ im Umfang von CHF 100‘000.00 zu übernehmen.