3.2.6 Festzuhalten ist zunächst, dass aus den Erklärungen der Eltern H1___/H2___ nicht hervorgeht, ob damit eine externe privative Schuldübernahme (nach Art. 176 OR) oder eine sogenannte Vertragsübernahme (im Sinne eines Vertrages sui generis) gemeint ist. Die Voraussetzungen einer Vertragsübernahme sind allerdings nicht gegeben, da die Erklärung nicht von sämtlichen beteiligten Parteien unterzeichnet wurde. Nach Meinung des Obergerichts liegt indessen auch keine externe privative Schuldübernahme vor: Am 27. Mai 2014 bestätigten die Eltern H1___/H2___