Ein vorgängiger interner Schuldübernahmevertrag ist nicht notwendig, die Schuld kann sogar gegen den Willen des bisherigen Schuldners übernommen werden. Der bisherige Schuldner ist am Übernahmevertrag nicht beteiligt46. Die interne Schuldübernahme ist insbesondere von der Vertragsübernahme, dem Vertrag zugunsten Dritter und der Neuerung abzugrenzen. Gegenstand der Schuldübernahme ist lediglich die übernommene Schuld, dagegen nicht das Vertragsverhältnis als Gesamtes, das sich aus mehreren Rechten und Pflichten zusammensetzt und zwischen den bisherigen Vertragsparteien fortbesteht.