Die externe Schuldübernahme beruht auf einem Vertrag zwischen dem Übernehmer und dem Gläubiger, für den im Prinzip die allgemeinen obligationenrechtlichen Regeln gelten. Die externe Schuldübernahme kann also dem Gläubiger nicht aufgezwungen werden. Dies rechtfertigt sich daraus, dass der Schuldnerwechsel den Wert der Forderung erheblich beeinträchtigen kann. Ein vorgängiger interner Schuldübernahmevertrag ist nicht notwendig, die Schuld kann sogar gegen den Willen des bisherigen Schuldners übernommen werden.