Die Übernahme unseres Darlehens an B___ von CHF 20‘000.00 durch A___ haben wir so verstanden, dass B___ bei entsprechender Anerkennung der Schuldübernahme durch das Gericht bei ihrer Scheidung bezüglich des ganzen Darlehens befreit wird. gez. H1___ gez. H2___“ 3.2.5 Wer einem Schuldner verspricht, seine Schuld zu übernehmen, verpflichtet sich, ihn von der Schuld zu befreien, sei es durch Befriedigung des Gläubigers oder dadurch, dass er sich an seiner Statt mit Zustimmung des Gläubigers zu dessen Schuldner macht (Art. 175 Abs. 1 OR).