Die Vornahme einer Regelung bereits im eherechtlichen Verfahren erscheint zwecks Vermeidung von zukünftigen Verfahren sowie des Umstandes, dass die Kinder bei Volljährigkeit kaum bereits eine angemessene Ausbildung abgeschlossen haben werden, als angebracht. Entsprechend ist der Unterhalt in der Höhe von CHF 950.00 pro Kind und Monat bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung festzulegen. 2. Berufliche Vorsorge